Rechtsanwalt Martin Schmid arbeitete seit dem ersten Tag seiner anwaltlichen Zulassung fast aussschließlich im Medizinrecht, seit vielen Jahren nunmehr zu nahezu 99 %.
Ihm wurde daher die Führung des Titels "Fachanwalt für Medizinrecht" gestattet.
RA Schmid ist Mitglied in zahlreichen zahnmedizinischen Fachorganisationen, wo er seine bereits zuvor bestehenden Kenntnisse im Bereich der ZMK-Heilkunde stark intensivieren konnte. Zu nennen sind etwa die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK, die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde DGAEZ, die Deutsche Gesellschaft für Moderne Zahnheilkunde DGMZ oder der Interdisziplinäre, zahnärztliche Arbeitskreis IZAK.
Sie brauchen uns also nicht umständlich erläutern, was eine LA, eine VMK, eine x, eine F 3 usw. sind.
RA Schmid steht Ihnen im Bedarfsfalle, insbesondere bei komplexen Themenbereichen, auch an Wochenenden zur intensiven Beratung zur Verfügung.
