Als bundesweit operierende Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht mit einem Sonderreferat Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde lag es praktisch auf der Hand, daß wir uns nunmehr auch um diesen Themenbereich kümmern.
Sie werden ausschließlich von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid beraten und vertreten.
Unser Leistungsangebot definiert sich wie folgt:
- Vertretung von allgemeinen, berufsrechtlichen Angelegenheiten des Zahntechnikerhandwerks
- Schadenspräventive Beratung, z.B. Anfertigung oder Überarbeitung von Verträgen zwischen Zahntechnikern und Zahnärzten, Garantieverträgen von Zahntechnikern gegenüber Patienten usw.
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Integrationen von Zahnlaboren in existente Zahnarztpraxen.
- In geeigneten Fällen ein Versuch der außergerichtlichen Streitschlichtung, falls es zwischen Zahnarzt und Zahntechniker zu Streitigkeiten kommt.
- Gelingt dies leider nicht oder ist dies unerwünscht, konsequente und bundesweite, gerichtliche Interessenvertretung im Bereich des Zahntechnikerrechts.
